Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

156,00 €

Die Hauptuntersuchung (HU) und die Teiluntersuchung Abgas sind ein Pflichttermin für Ihr Fahrzeug. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab.

Der Weg zur Prüfstelle und die oftmals anfallenden Wartezeiten sorgen bisweilen für viel Aufwand. Damit Sie Ihrem nächsten Prüftermin ganz entspannt entgegen sehen können, bieten wir Ihnen einen zuverlässigen HU/AU-Service. Dabei wird die Hauptuntersuchung in unserem Hause nach § 29 StVZO durch einen Prüfer einer anerkannten Prüforganisation (z. B. DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS) zu den von der regional zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen durchgeführt (der Wertanteil der HU beträgt 99,- Euro). Und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

Klingt gut? Vereinbaren Sie online einen Termin bei uns oder kommen Sie vorbei. Wir beraten Sie gerne.

Das sagen unsere Kunden
Wie immer top zu Frieden mit dem Autohaus Gorges!!! Kann ich nur empfehlen!!
Geschrieben von Daniel Kronser am 01. Oktober 2021
Unser Standort
Morbach
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Ford Volkswagen Seat Service Cupra Service Volkswagen Nutzfahrzeuge
Auto Gorges GmbH
Hans-Georg-Mettler-Straße 1
54497 Morbach
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Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT)  unentgeltlich erhältlich ist.

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